Aufkleber sind nicht zwangsläufig Sachbeschädigung (Prozess in Hamburg, 2008)
"(...) Im Verfahren gegen eine 22-jährige Aktivistin wegen
Sachbeschädigung hatte das Amtsgericht Hamburg-Altona die Angeklagte im April 2008 zu 15 Tagessätzen verurteilt, weil sie einen „Tschüss-Vattenfall“-Aufkleber auf ein Wahlplakat geklebt hatte. Das skurrile daran: Die SPD hatte sich explizit gegen eine Strafverfolgung
ausgesprochen und nur weil die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse bejahte, kam es überhaupt zum Prozess.
Dieses Urteil wurde nun in Revision vom Oberlandesgericht aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass es unzulässig gewesen sei, den Hauptbelastungszeugen der Polizei nicht zu laden und lediglich dessen Bericht zu verlesen. Darüber hinaus sei nicht belegt worden, ob der Aufkleber sich hätte ablösen lassen. Dies ist aber ein notwendiges
Kriterium, damit der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt ist. (...)"
http://de.indymedia.org/2008/10/228693.shtml
Sachbeschädigung hatte das Amtsgericht Hamburg-Altona die Angeklagte im April 2008 zu 15 Tagessätzen verurteilt, weil sie einen „Tschüss-Vattenfall“-Aufkleber auf ein Wahlplakat geklebt hatte. Das skurrile daran: Die SPD hatte sich explizit gegen eine Strafverfolgung
ausgesprochen und nur weil die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse bejahte, kam es überhaupt zum Prozess.
Dieses Urteil wurde nun in Revision vom Oberlandesgericht aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass es unzulässig gewesen sei, den Hauptbelastungszeugen der Polizei nicht zu laden und lediglich dessen Bericht zu verlesen. Darüber hinaus sei nicht belegt worden, ob der Aufkleber sich hätte ablösen lassen. Dies ist aber ein notwendiges
Kriterium, damit der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt ist. (...)"
http://de.indymedia.org/2008/10/228693.shtml
Trick - 2. Nov, 20:16
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