Vermummung gegenüber Nazis erlaubt (August 2007)
Ein Bericht auf indymedia, die juristischen Formulierungen sind z.T. etwas unklar, im Detail vielleicht nochmal genauer zu prüfen, aber für ähnliche Fälle vielleicht eine gute Info:
"...Damit folgte ein weiteres Mal ein Richter der Argumentation, dass die Vermummung zum Schutz vor fotografierenden Rechtsextremisten keine Straftat darstellt. Schon am 15. August war ein Düsseldorfer Antifaschist in einem ähnlichen Fall freigesprochen worden.
Beide Gerichte äußerten sich übereinstimmend, dass eine verbotene Vermummung auf Versammlungen nicht vorliege, wenn sich die DemonstrantInnen nur vor Naziaktivitäten schützen wollen. In beiden Fällen konnten die Angeklagten deutlich machen, dass sie eine Vermummung ausschließlich gegenüber den fotografierenden Rechtsextremisten angelegt hatten. Für Polizeikräfte waren sie jederzeit identifizierbar..."
http://de.indymedia.org/2007/08/192866.shtml
"...Damit folgte ein weiteres Mal ein Richter der Argumentation, dass die Vermummung zum Schutz vor fotografierenden Rechtsextremisten keine Straftat darstellt. Schon am 15. August war ein Düsseldorfer Antifaschist in einem ähnlichen Fall freigesprochen worden.
Beide Gerichte äußerten sich übereinstimmend, dass eine verbotene Vermummung auf Versammlungen nicht vorliege, wenn sich die DemonstrantInnen nur vor Naziaktivitäten schützen wollen. In beiden Fällen konnten die Angeklagten deutlich machen, dass sie eine Vermummung ausschließlich gegenüber den fotografierenden Rechtsextremisten angelegt hatten. Für Polizeikräfte waren sie jederzeit identifizierbar..."
http://de.indymedia.org/2007/08/192866.shtml
Trick - 4. Sep, 09:25
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