Adbusting in Berlin: Razzia bei Studentin war illegal (Neues Deutschland, Dez. 23)
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178689.hausdurchsuchung-adbusting-in-berlin-razzia-bei-studentin-war-illegal.html
Dass kein Verdacht auf eine erhebliche Straftat bestand, die eine Hausdurchsuchung begründet hätte, zeigte sich kurze Zeit später: Die Verfahren gegen Frida Henkel und ihre Begleitung wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Trotzdem lehnte das Berliner Landgericht Henkels Beschwerde gegen die Durchsuchung ab: Der Verdacht auf versuchten Diebstahl und Sachbeschädigung habe die Durchsuchung gerechtfertigt, um auf diesem Wege Beweise zu sichern.
Von wegen, urteilt das Bundesverfassungsgericht: »Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen.« Erstens handle es sich nur um den Vorwurf des versuchten einfachen Diebstahls und kaum um Sachbeschädigung. Die »fehlende Schwere der Taten« stehe im Widerspruch zur »Schwere des Eingriffs«. Zweitens hätte die Durchsuchung kaum der Beweisführung dienen können. Denn Fundstücke wie Werbeplakate, Werkzeuge, Schablonen »und sonstige Materialien zur Umgestaltung von Plakaten« hätten lediglich belegen können, dass Henkel Teil der Adbusting-Szene sei, nicht aber, dass sie im Mai 2019 Diebstahl und Sachbeschädigung begangen haben soll.
Dass kein Verdacht auf eine erhebliche Straftat bestand, die eine Hausdurchsuchung begründet hätte, zeigte sich kurze Zeit später: Die Verfahren gegen Frida Henkel und ihre Begleitung wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Trotzdem lehnte das Berliner Landgericht Henkels Beschwerde gegen die Durchsuchung ab: Der Verdacht auf versuchten Diebstahl und Sachbeschädigung habe die Durchsuchung gerechtfertigt, um auf diesem Wege Beweise zu sichern.
Von wegen, urteilt das Bundesverfassungsgericht: »Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen.« Erstens handle es sich nur um den Vorwurf des versuchten einfachen Diebstahls und kaum um Sachbeschädigung. Die »fehlende Schwere der Taten« stehe im Widerspruch zur »Schwere des Eingriffs«. Zweitens hätte die Durchsuchung kaum der Beweisführung dienen können. Denn Fundstücke wie Werbeplakate, Werkzeuge, Schablonen »und sonstige Materialien zur Umgestaltung von Plakaten« hätten lediglich belegen können, dass Henkel Teil der Adbusting-Szene sei, nicht aber, dass sie im Mai 2019 Diebstahl und Sachbeschädigung begangen haben soll.
Trick - 22. Dez, 13:17
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